Mittlerweile wurden die ausgearbeiteten Vorschriften für die Wiederaufnahme des Golfsports vom ÖGV in Abstimmung mit dem Ministerium ausgearbeitet und auch bereits den Clubs übermittelt. Der NÖGV gibt einen Gesamtüberblick über alle einzuhaltenden Bestimmungen um ab 1. Mai wieder auf Birdiejagd gehen zu dürfen.
Golf zählt zu den ersten Outdoor-Sportarten, die nach dem Shutdown aufgrund der Corona-Pandemie wieder ab 1. Mai möglich sein werden. Österreichs Sportministerium hat auf Basis der Empfehlungen des ÖGV nun Richtlinien ausgearbeitet, unter denen der Golfbetrieb ohne Gefahr einer Ansteckung ausgeübt werden kann. Der NÖGV gibt im folgenden einen Überblick zu den wichtigsten Bestimmungen:
- Alle behördlichen Verordnungen wie Mindestabstand, keine Gruppenbildung, häufiges Händewaschen, Desinfektion etc. gelten selbstverständlich auch auf den Golfanlagen und sind als Mindestmaß zu sehen und müssen strikt eingehalten werden.
- Es MUSS zwingend ein Startzeit vorab (Online-Buchung, E-Mail oder per Telefon) gebucht werden. Vor Ort werden KEINE Startzeiten vergeben. Gäste dürfen nicht auf die Golfanlage und werden zum Verlassen dieser aufgefordert. Kinder unter 14 Jahren dürfen nur in Gemeinschaft mit den Eltern bzw. den Erziehungsberechtigten auf den Platz.
- Die Übungsanlagen sind geöffnet und es ist keine Reservierung nötig. Die Sicherheitsbestimmungen wie Mindestabstand usw. sind selbstverständlich auch hier einzuhalten.
- Rangebälle dürfen nur direkt auf der Driving Range benützt werden, auf allen anderen Übungsanlagen muss mit eigenen Bällen trainiert werden.
- 4er Flights mit den bisher gestarteten zeitlichen Abständen bleiben bestehen, allerdings sind Caddies oder sonstige den Flight begleitende Personen nicht gestattet.
- In allen Innenräumen (Clubhaus, Sekretariat, Pro Shop etc.) ist das Tragen einer MNS-Maske verpflichtend. Das Tragen von Handschuhen wird empfohlen.
- Caddie-Räume und Umkleiden sind geöffnet, die Regelung von einer Person je 20 m² muss eingehalten werden.
- Duschen und sonstige Nassräume wie Wellnessbereich, Poolanlagen oder ähnliches sind geschlossen.
- WC-Anlagen sind geöffnet und werden penibelst desinfiziert.
- Sekretariat und Clubhaus sind geöffnet und werden mit besonderen Sicherheitsmaßnahmen wie etwa Plexiglasscheiben geschützt. Das Bezahlen der Greenfees ist uneingeschränkt möglich. Auch hier gilt die Regelung eine Person pro 20 m².
- Pro Shops haben normal geöffnet. Auch hier gilt die Personen pro m² Regelung.
- Clubrestaurants sowie diverse Räume der Gastronomie bleiben bis auf Weiteres noch geschlossen. Auch Getränkeautomaten sowie Wasserstellen bzw. Wasserspender am Golfplatz werden nicht verfügbar sein. Ein „Self-Service“ mit Getränken und Snacks können jedoch angeboten werden.
- Maximal 5 Minuten vor der Startzeit darf man zum ersten Abschlag kommen um einen ausreichenden Abstand zum vorderen Flight zu gewährleisten.
- Golf Carts sind gestattet, allerdings dürfen diese nur alleine oder mit einer weiteren Person aus dem selben Haushalt benützt werden. Die Carts werden vor Verleih von Mitarbeitern desinfiziert.
- Ein Durchspielen, Abkürzen oder Auflaufen ist strengstens untersagt. Die Startreihenfolge der Flights muss eingehalten werden.
- Die Fahnen dürfen NICHT bedient werden und müssen auch beim Herausnehmen des Balles aus dem Loch stecken bleiben.
- Die Rechen der Bunker sind nicht verfügbar. Im Bunker darf mit Besserlegen gespielt werden.
- Am 18. Grün ist das Händeschütteln und sonstiger körperlicher Kontakt untersagt und das 18. Grün ist unmittelbar nach Beendigung der Golfrunde zu verlassen.
- Die Bestimmungen werden laufend kontrolliert und ggf. werden bei Verstößen Maßnahmen angeordnet.