Die verschärften Maßnahmen der Bundesregierung zur Eindämmung der Corona-Pandemie betreffen auch die Golfanlagen. Bis auf Widerruf dürfen nur noch Genesene und doppelt Geimpfte die Sport- bzw. Freizeiteinrichtungen betreten.
Seit Montag 8. November gelten die neuen verschärften Maßnahmen der Bundesregierung zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie. Aufgrund der steigenden Fallzahlen gilt ab sofort auch für Golfanlagen die 2G-Regelung, was bedeutet, dass nur noch Genesene und doppelt Geimpfte die Plätze betreten dürfen. Ein gültiger PCR-Test alleine reicht nicht mehr aus um auf Birdiejagd gehen zu können.
Für erst einmalig Geimpfte gilt eine Übergangsfrist. Mit Impfbestätigung und gültigem PCR-Test darf man bis 6. Dezember noch Runden drehen, ab diesem Stichtag muss man dann beide Impfungen vorweisen könnnen. Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr sind von den Maßnahmen ausgenommen. Für Jugendliche zwischen 12 und 15 Jahren gilt der Ninja-Pass als gültiger Nachweis und ist somit der 2G-Regel gleichgestellt.
Diese neuen Regelungen gelten bis auf Widerruf und beinhalten neben der gesamten Golfanlage auch die Gastronomie.